Unsere Leistungen im Bereich Gutachten
Durchführung von Rechnungsprüfungen:
Eine Rechnungsprüfung wird meist von der Versicherung in Auftrag gegeben, wenn die veranschlagten Reparaturkosten stark von der Reparaturrechnung abweichen, oder wenn die Reparaturrechnung erheblich höher als die im Schadensgutachten ermittelte Reparatursumme ist.
Dies hat eine Prüfung des Reparaturumfanges durch den Sachverständigen zur Folge.
Aber auch Sie als Verbraucher können eine Rechnungsprüfung beauftragen, beispielsweise wenn Zweifel an der Richtigkeit einer Reparaturrechnung bestehen.
Anfertigung von Reparaturbestätigungen:
Soll die Durchführung einer Reparatur nachgewiesen werden, kann der Geschädigte einen Sachverständigen mit einer Reparaturbestätigung beauftragen.
Dies ist beispielsweise dann notwendig, wenn das beschädigte Fahrzeug in Eigenregie instandgesetzt wird. Die Reparaturbestätigung dient dann gegenüber der Versicherung als Nachweis der Reparatur, was als Voraussetzung zur Auszahlung des Nutzungsausfalls zu sehen ist.
Kompatibilitätsprüfungen:
Bei Schaden- oder Unfallereignissen wird u. a untersucht, ob die Beschädigungen der als unfallbeteiligt bezeichneten Fahrzeuge dem geschilderten Unfallablauf und den Kollisionspartner einander zugeordnet werden können. In dem zu erstellenden Gutachten wird zur Kompatibilität der Beschädigungen und der Plausibilität der geschilderten Unfallereignisse Stellung genommen.
Haftpflicht-, Kasko – Gutachten und allgemeine Haftpflichtschäden
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unverschuldet einen Unfall erleiden, haben Sie das Recht der freien Sachverständigenwahl.
Die Kosten hierfür trägt die Haftpflicht-Versicherung des Schädigers.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) ist vor der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen unbedingt der Versicherungsvertrag einzusehen. Die Versicherungsgesellschaften behalten sich in vielen Fällen ein Weisungsrecht bezüglich des Sachverständigen vor.
Durch meinen beruflichen Werdegang bin ich in der Lage, Unfallschäden an allen Fahrzeugen aus praktischer und fachtheoretischer Sichtbeurteilen und bewerten zu können.
Die Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges kann in der Fachwerkstatt, beim Abschleppdienst, beim Fahrzeughalter oder an meinem Büro erfolgen.
Durch Einsatz moderner Technik ist es möglich, das Gutachten zügig zu erstellen.
Wertgutachten: Schwacke – Fahrzeugbewertung
Mit einem EDV-gestützten Programm (System „Schwacke“) können nahezu alle gängigen PKW, Transporter, Geländewagen und Motorräder individuell bewertet werden.
LKW über 2,8 t, Anhänger, Wohnwagen, Oldtimer und Sonder-Kraftfahrzeuge werden manuell bewertet.
Eine solche Bewertung wird mit einer Foto-Dokumentation erstellt und dient z. B. als Grundlage für Ankauf oder Verkauf, sowohl im privaten als auch geschäftlichen Bereich.